Ammoniak-Schulung

Alle Unternehmen, die Ammoniak-Kälteanlagen betreiben, sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet,
ihre Beschäftigten für den Betrieb der Kälteanlage ausführlich zu unterweisen. Zusätzlich müssen die Unternehmen das technische Personal mindestens einmal im Jahr über die Gefahren und bestehenden Sicherheitsbestimmungen beim Umgang mit Kälteanlagen und das Verhalten bei Unfällen und Störungen sowie die dabei zu treffenden Maßnahmen schulen.

Der Einsatz von Personal bei Ammoniak-Kälteanlagen ohne die erforderliche Einweisung und Schulung ist verboten. Die Kenntnis der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen ist den zuständigen Behörden auf Anforderung nachzuweisen und zu belegen.

Das Seminar richtet sich an Techniker, technisches Personal sowie Bedienungs- und Wartungspersonal von Ammoniak-Kälteanlagen. Alle wesentlichen aktuellen und neuen gesetzlichen Regelungen werden berücksichtigt.

Online-Seminar