Allgem. Geschäftsbedingungen für Kühlhäuser (ABK)

Vorteile der ABK für Kühlhäuser

Die ABK sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kühlhäuser und regeln die besonderen Rechtsbeziehungen in der Kühl- und Tiefkühllogistik. Die ABK gelten z.B. für die temperaturgeführte Lagerung von Waren, aber auch für die Vermietung von temperaturgeführtem Lagerraum an Kühlhaus-Kunden.

Auch typische Zusatzleistungen (z.B. Kommissionierung, Konfektionierung, Verzollung, Umpacken oder Nachfrosten) werden durch die ABK praxisgerecht geregelt. 

Der VDKL pflegt die ABK rechtlich und passt diese der aktuellen Rechtsprechung ständig an. VDKL-Mitglieder können die ABK unentgeltlich gegenüber ihren Kunden einsetzen.

Aktuelle ABK (Stand 6. Februar 2023)

Landgericht bestätigt VDKL-Urheberrecht


Die ABK sind durch den VDKL urheberrechtlich geschützt und dürfen ausschließlich von VDKL-Mitgliedern unentgeltlich verwendet werden. 

Nicht-Mitglieder, die die ABK für ihre Geschäfte mit Kunden einsetzen wollen, müssen mit dem VDKL einen schriftlichen Lizenzvertrag zur Nutzung abschließen. Werden die ABK von Nicht-Mitgliedern ohne Abschluss eines  Lizenzvertrages verwendet, steht dem VDKL u.a. ein Auskunfts-, Unterlassungs- und Schadensersatzanspruch zu (vgl. Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 14. Juni 2012,  Az. 17 O 485/11 zur unberechtigten Nutzung der ABK durch eine Kühlspedition).

Ihre Ansprechpartnerin

Kerstin Wessel

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